Aula der Universität Graz, Hauptgebäude (1.Stock), Universitätsplatz 3, 8010 Graz [Lageplan der Uni Graz] sowie
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Der Live-Stream ist kurz vor Veranstaltungsbeginn (19 Uhr) kosten- und anmeldefrei aufrufbar. >> zur Live-Übertragung
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Die Montagsakademie bietet allgemein verständliche Vorträge aus der Welt der Wissenschaft:
frei zugänglich und kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zum Vortrag: Das moderne Arbeitsrecht und Sozialrecht ist als Reaktion auf die sozialen Verwerfungen infolge der Umsetzung des Konzepts der Arbeitsteilung (Adam Smith) entstanden. Die „Arbeitswelt 1.0“ in den durch den technischen Fortschritt möglich gewordenen Großfabriken des 19. Jahrhunderts führte zu einer Störung der bürgerlich-rechtlichen Vertragsparität zwischen den wenigen Unternehmern und den zahlreichen Arbeitenden. Der Ausgleich durch Arbeitsrecht und Sozialrecht mit ihren zwingenden Mindeststandards zugunsten der Arbeitnehmer:innen funktionierte sodann auch in der „Arbeitswelt 2.0“ (fordistische Produktionsweise, Fließbandarbeit) und der „Arbeitswelt 3.0“ (Einzug der Computer in den Büro- und sonstigen Arbeitsalltag). Die „Arbeitswelt 4.0“, die digitalisierte Arbeitswelt, bringt neue Herausforderungen: Führt die örtliche und zeitliche „Entgrenzung“ zu mehr selbständiger und weniger unselbständiger Tätigkeit? Wie ist mit den Möglichkeiten neuer Arbeitsfreiheit, aber auch neuer Arbeitskontrolle umzugehen? Diesen Fragen widmet sich Gert-Peter Reissner in seinem Vortrag.
Zur Person: Gert-Peter Reissner stammt aus Knittelfeld. Nach Studium und Assistententätigkeit habilitierte er sich an der Universität Graz in den Fächern Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Sozialrecht. Im Jahre 2011 wurde er auf die Professur für Arbeits- und Sozialrecht an die Universität Innsbruck berufen und leitete dort auch das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht von 2013 bis 2020. Im Jahre 2020 wurde Reissner zurück an die Universität Graz berufen und ist seitdem als Universitätsprofessor sowie Institutsleiter am hiesigen Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen und europäischen Arbeitsrecht, beispielsweise an dessen Schnittstellen zum Unternehmensrecht, zum Insolvenzrecht oder zum Öffentlichen Dienstrecht.