Fortpflanzungsmedizin, Sterbehilfe und die Grenzen der persönlichen Freiheit
Montag, 25. Jänner 2016
19.00 Uhr, Aula der Universität Graz, Hauptgebäude (1.Stock), Universitätsplatz 3, 8010 Graz [Lageplan der Universität Graz] sowie per Live-Übertragung in den Regionen
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Buslinien 30, 31, 39, 41, 58 und 63
Parkmöglichkeit auf den Universitäts-Parkplätzen von 18.00-22.00 Uhr (Einfahrtsschranken Resowi-Zentrum, Benutzung auf eigene Gefahr!)
Die Montagsakademie bietet allgemein verständliche Vorträge aus der Welt der Wissenschaft: frei zugänglich und kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Vortragender: Ao.Univ.-Prof. Dr. Erwin Bernat, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht, Universität Graz
Zum Vortrag:
Seit geraumer Zeit stehen die regulativen Probleme von Fortpflanzungsmedizin und Sterbehilfe nicht nur im Mittelpunkt der medialen Berichterstattung, sondern auch von Ethik und Jurisprudenz.
„Verhaltensweisen, die der Gesetzgeber nicht verboten hat, sind dem Bürger im weitgehend liberalen, demokratischen und den Grundrechten verpflichteten Verfassungsstaat an sich erlaubt.“ Daraus folgt die Binsenweisheit: Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit müssen einem mehr oder weniger „harten“ Plausibilitätstest unterzogen werden. Welche Gründe indes die Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit am Anfang (Fortpflanzungsmedizin) und am Ende des menschlichen Lebens (Sterbehilfe) rechtfertigen, ist heute umstrittener denn je.
Verletzt die Leihmutterschaft die Würde der gebärenden Frau, die sich – meist gegen Entgelt – verpflichtet, das Kind der Wunscheltern auszutragen und es ihnen nach seiner Geburt zu „überlassen“? Haben Kinder, die durch gespendeten Samen geboren werden, ein Recht, ihren leiblichen Vater kennenzulernen? Soll dem ernstlichen und eindringlichen Wunsch eines sterbenskranken Menschen, getötet zu werden, entsprochen werden? Dürfen dem hirntoten Patienten Organe entnommen werden, um die Gesundheit eines anderen Menschen wiederherzustellen oder gar sein Leben zu retten?
Erwin Bernat wird in seinem Vortrag die ethische Legitimität diverser Rechtsregeln hinterfragen und die Frage behandeln, wie der Gesetzgeber in einem Zeitalter des ethischen Pluralismus zu Lösungen finden kann, die sich als die „am wenigsten schädliche Alternative“ erweisen.
Zur Person:
Geboren 1958; 1976–1980: Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz;
Juni 1981: Promotion zum Dr. iur.;
Mai 1988: Verleihung der venia docendi für das Fachgebiet „Bürgerliches Recht“ (Habilitationsschrift: „Rechtsfragen medizinisch assistierter Zeugung“. Frankfurt/M.: P. Lang 1989);
1989/90: sechsmonatiger Forschungsaufenthalt am Kennedy Institute of Ethics, Georgetown University, Washington D.C. (im Rahmen eines Erwin-Schrödinger Stipendiums);
März 1991–Februar 1994: Leiter der vom Wissenschaftsförderungsfonds (Wien) eingerichteten Projektstudie „Ethik und Recht des Arzt-Patienten-Verhältnisses“ (Projekt-Nr. P 8226 SOZ);
Jänner/Februar 1992: Forschungsaufenthalt am Centre for Human Bioehtics, Melbourne (Victoria, Australien);
August–Oktober 1992: Visiting Professor an der Rutgers University (Campus at Camden, N. J., U.S.A) School of Law;
August 1993–1995: Mitglied des European Commission Research Projects „Fertility, Infertility and the Human Embryo“ (EG-Projekt-Nr. PL 921276; Projektleiter: D. Evans, Swansea, U.K.);
seit März 1994: Mitglied und Arbeitsgruppenleiter des von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts: „Advance Directives & Surrogate Decision Making“ (Projektkoordination: R.M. Veatch, Washington D.C. und H.M. Sass, Bochum);
seit September 1994: Vorstandsmitglied der Int'l Association of Law, Ethics and Science (Strasbourg);
Sommersemester 1996: Gastprofessur am Institut für Technik und Gesellschaft (Technische Universität Wien)
Oktober 1996: Verleihung der venia docendi für das Fachgebiet „österreichisches und vergleichendes Medizinrecht“;
seit Oktober 1997: Ao.Univ.-Prof. am Institut für Bürgerliches Recht der Karl-Franzens-Universität Graz;
August 2001–Oktober 2001: Visting Proessor an Rutgers University, Campus at Camden (N.J., U.S.A.), School of Law
seit 2002: Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Interdisziplinären Zentrums Medizin-Ethik-Recht der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg
September 2012–Oktober 2012: Visiting Professor at the Rutgers University, Campus at Camden (N.J., U.S.A), School of Law