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19.00 Uhr, Aula der Universität Graz, Hauptgebäude (1.Stock), Universitätsplatz 3, 8010 Graz [Lageplan der Universität Graz] sowie per Live-Übertragung in den Regionen
Zum Vortrag:
Der rasche medizinische Fortschritt bringt zahlreiche Vorteile für Patientinnen und Patienten mit sich, fordert aber zugleich die Rechtsordnung, die die Rahmenbedingungen der Erbringung medizinischer Dienstleistungen regelt, heraus. Dabei geht es um Fragen wie den richtigen Ort der Erbringung medizinischer Dienstleistungen (gerade in der Steiermark in Hinblick auf Spitalszusammenlegungen ein vieldiskutiertes Thema), um die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens und ihre über den Datenschutz hinausgehenden Risiken und schließlich auch um grundsätzliche ethische Fragen dahingehend, ob alles möglich sein soll, was medizinisch möglich ist. Der Vortrag stellt einige dieser Herausforderungen aus rechtlicher Sicht näher dar und möchte dabei auch zeigen, dass Antworten darauf zu finden sind. Von einer Überforderung der Rechtsordnung durch den medizinischen Fortschritt kann daher keine Rede sein.
Zur Person:
Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur studierte an den Universitäten Wien, Paris II und Oxford Rechtswissenschaften. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Assistent an der Universität Wien (Habilitation zum Krankenanstaltenrecht 2008) ist er seit 2009 am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Graz tätig. Er unterrichtete mehrfach als Gastprofessor an der Universität Paris-Dauphine. Seine derzeitigen Forschungsschwerpunkte liegen im Medizinrecht, im Verfahrensrecht und im Infrastrukturregulierungsrecht. Prof. Stöger ist Sprecher des profilbildenden Bereichs „smart regulation“ der Universität Graz, der Fragen optimaler Steuerung menschlichen Verhaltens auch im Lichte des technischen Fortschritts analysiert.
Die Montagsakademie bietet allgemein verständliche Vorträge aus der Welt der Wissenschaft:
frei zugänglich und kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.