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Universität Graz Montagsakademie Neuigkeiten Vortrag: Wo fordert der medizinische Fortschritt das Recht heraus?
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Dienstag, 03.11.2020

Vortrag: Wo fordert der medizinische Fortschritt das Recht heraus?

Univ.-Prof. Dr.iur. Karl Stöger, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien

Der Vortrag von Prof. Stöger wird zeitnah aufgezeichnet und nach Autorisierung durch den Vortragenden in der Onlinevideothek veröffentlicht werden.

Zum Vortrag:

Der rasche medizinische Fortschritt bringt zahlreiche Vorteile für Patientinnen und Patienten mit sich, fordert aber zugleich die Rechtsordnung, die die Rahmenbedingungen der Erbringung medizinischer Dienstleistungen regelt, heraus. Dabei geht es um Fragen wie den richtigen Ort der Erbringung medizinischer Dienstleistungen (gerade in der Steiermark in Hinblick auf Spitalszusammenlegungen ein vieldiskutiertes Thema), um die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens und ihre über den Datenschutz hinausgehenden Risiken und schließlich auch um grundsätzliche ethische Fragen dahingehend, ob alles möglich sein soll, was medizinisch möglich ist (Covid-Fragen werden dabei bewusst ausgeblendet, da es daneben immer noch genug rechtliche Herausforderungen in der Medizin gibt). Der Vortrag stellt einige dieser Herausforderungen aus rechtlicher Sicht näher dar und möchte dabei auch zeigen, dass Antworten darauf zu finden sind. Von einer Überforderung der Rechtsordnung durch den medizinischen Fortschritt kann daher keine Rede sein.

Zur Person:

Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur studierte an den Universitäten Wien, Paris II und Oxford Rechtswissenschaften. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Assistent an der Universität Wien (Habilitation zum Krankenanstaltenrecht 2008) war er von 2009-2020 am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Graz tätig. Seit 1.10.2020 ist er Professor für Medizinrecht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Er unterrichtete mehrfach als Gastprofessor an der Universität Paris-Dauphine. Seine derzeitigen Forschungsschwerpunkte liegen im Medizinrecht, im Verfahrensrecht und im Infrastrukturregulierungsrecht. Prof. Stöger war bis zu seinem Wechsel nach Wien Sprecher des Profilbildenden Bereichs „Smart Regulation“ der Universität Graz, der Fragen optimaler Steuerung menschlichen Verhaltens auch im Lichte des technischen Fortschritts analysiert.

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